Vereinte Nationen
Vereinte Nationen UN/UNO | ||
---|---|---|
Mitgliedstaaten | ||
Englische Bezeichnung | United Nations Organization | |
Französische Bezeichnung | Organisation des Nations unies | |
Organisationsart | Internationales Völkerrechtssubjekt | |
Status | aktiv | |
Sitz der Organe |
New York City (Hauptquartier) | |
Generalsekretär | Ban Ki-moon (Generalsekretär) | |
Mitgliedstaaten | 193 (Siehe: UN-Mitgliedstaaten) | |
Amts- und Arbeitssprachen | ||
Weitere Amtssprachen | ||
Fläche | 135.700.000 km² | |
Einwohnerzahl | > 7.300.000.000 | |
Bevölkerungsdichte | 50,3 Einwohner pro km² | |
Gründung |
26. Juni 1945; | |
Feiertag | 24. Oktober (Tag der Vereinten Nationen) | |
www.un.org |
Die Vereinten Nationen (VN), englisch United Nations (UN), häufig auch UNO für United Nations Organization (deutsch Organisation der Vereinten Nationen), sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemäß ihrer Charta die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele der UNO).
Die Vereinten Nationen selbst, sowie viele ihrer Unterorganisationen haben für ihre Verdienste den Friedensnobelpreis erhalten und sind zusammen die am häufigsten ausgezeichneten Preisträger.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Gründung
Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen in den Haager Friedenskonferenzen und im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.
US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Deklaration der Vereinten Nationen auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der Sowjetunion und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es am 30. Oktober 1943 zur Moskauer Deklaration der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten.
Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Als erster Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten die Charta und boten den Vereinten Nationen als Sitz New York an.<ref>Alan Ertl: The Political Economic Foundation of Democratic Capitalism: From Genesis to Maturation. Universal Publishers, Boca Raton, Florida 2007, ISBN 9781599424248, S. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.</ref> Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern.<ref>Stefan Talmon: Recognition of Governments in International Law: With Particular Reference to Governments in Exile. In: Oxford monographs in international law. Oxford University Press, Oxford 1998, ISBN 9780198265733, S. 132.</ref> Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.<ref>Chadwick F. Alger: The United Nations System: A Reference Handbook. ABC-CLIO, Santa Barbara, California 2006, ISBN 9781851098057, S. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.</ref> Bis zum Jahr 1960 gehörten 91 und bis 1990 154 Staaten den Vereinten Nationen an. Im Jahr 2013 hatte die UN 193 Mitglieder.<ref>Chadwick F. Alger: The United Nations System: A Reference Handbook. ABC-CLIO, Santa Barbara, California 2006, ISBN 9781851098057, S. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.</ref>
Erfolge
Seit ihrer Gründung konnten die UN mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
- Sie wirkten bei der Gründung des Staates Israel 1947–1949 mit
- Sie entschärften die Berlinkrise 1948–1949
- Sie entschärften die Kubakrise 1962
- Sie entschärften die Nahostkrise 1973
- Sie wirkten in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
- Beendigung des Ersten Golfkriegs 1988
Sie sicherten direkt den Frieden unter anderem in
- Kambodscha (1993)
- Mosambik (1994)
- Angola (1995)
- Guatemala (1996)
- Zypern
Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
- Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948
- Ausrottung oder Eindämmung von Krankheiten (z. B. Pocken)
- Flüchtlingsschutz (UNHCR)
- Ausbildung von Minensuchern (z. B. gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen)
- 70 Prozent der Aktivitäten der UN sind Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe
- Das Welternährungsprogramm der UN stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
Die Tätigkeitsfelder liegen damit hauptsächlich bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
Aufgaben und Ziele
Nach Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen sind die Hauptaufgaben der UNO:
- die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
- die Entwicklung besserer, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen
- die internationale Zusammenarbeit, Lösung globaler Probleme und Förderung der Menschenrechte
- der Mittelpunkt zu sein, an dem die Nationen diese Ziele gemeinsam verhandeln.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde die Charta um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ergänzt. Darin verkündeten erstmals alle Staaten gemeinsam grundlegende Menschenrechte, die für jeden Menschen gleichermaßen gelten. Auch wenn diese Erklärung keinen bindenden Charakter für die Mitgliedsstaaten hat, ist sie ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte und ein wichtiges Rechtsdokument für internationale Politik. Auf sie folgten diverse weitere Menschenrechtsabkommen, die heute teilweise sogar bindend sind.
Millennium-Entwicklungsziele
2001 wurden von der UNO, der Weltbank, dem IWF und dem Development Assistance Committee der OECD die sogenannten Millennium-Entwicklungsziele postuliert. Dies sind folgende acht Entwicklungsziele, die bis zum Jahre 2015 erreicht werden sollen und als oberstes Ziel die globale Zukunftssicherung haben:
- Bekämpfung von extremer Armut und Hunger
- Primärschulbildung für alle
- Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen
- Senkung der Kindersterblichkeit
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter
- Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung.
Friedenssicherung
Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird,
-
„… den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“
– UN-Charta, Art. 1 Ziff. 1Die Vereinten Nationen haben durch die freiwillige Einbindung ihrer Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:
-
„Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
– UN-Charta, Art. 2 Ziff. 4Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitels VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonstige nichtmilitärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen beschließen kann, muss er zunächst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellen. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kann sowohl Empfehlungen an die UN-Mitglieder als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten aussprechen.
Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch ein direktes militärisches Eingreifen durch die UN selbst oder durch entsprechend mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von Truppen unter dem direkten Kommando der UN ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (UN-Charta, Art. 41).
Eine Skulptur auf der Visitor’s Plaza vor dem UN-Gebäude in New York versinnbildlicht das Ziel der Friedenssicherung durch die Darstellung eines Revolvers mit zugeknotetem Lauf. Die Skulptur wurde geschaffen von dem schwedischen Künstler Carl Fredrik Reuterswärd und trägt den Namen „Non-Violence“ (Gewaltlosigkeit). Sie ist ein Geschenk der Regierung Luxemburgs an die Organisation.
Siehe auch: Sonderausschuss für Friedenssicherungseinsätze„Blauhelme“
Die „Blauhelme“ sind die Friedenssoldaten der UN. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten tragen zur leichteren Erkennbarkeit neben der Uniform ihres Landes entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UN-Abzeichen. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 haben die UN bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt – nicht aber zur Friedensherstellung.
Organe
Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
Hauptorgane
UN-Generalversammlung UN-Sekretariat Internationaler Gerichtshof Versammlung aller UN-Mitgliedstaaten
(pro Staat eine Stimme)Verwaltungsorgan der UNO
(Vorsitzender ist der UN-Generalsekretär)Universelles völkerrechtliches Gericht
(Sitz in Den Haag)- Forum für internationale Diplomatie, zentraler Ort für Debatten über weltpolitische Fragen
- kann unverbindliche Empfehlungen an Staaten oder Vorschläge an den UNSC aussprechen (kein Parlament!)
- entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder
- verabschiedet den Etat
- wählt die nichtständigen Mitglieder des UNSC, alle Mitglieder des ECOSOC, auf Vorschlag des UNSC den UN-Generalsekretär, sowie die 15 Richter des IGH
- unterstützt die anderen UN-Organe administrativ, z. B. bei der Organisation von Konferenzen, beim Verfassen von Studien bzw. Berichten und der Aufstellung eines Haushaltsplans
- hat neben seinem Hauptsitz in New York City drei Außenstellen in Genf, Nairobi und Wien
- Der Vorsitzende – der UN-Generalsekretär – wird von der UN-Generalversammlung auf fünf Jahre gewählt und ist der wichtigste Repräsentant der UNO
- entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Rechtsgutachten
- Die 15 Richter werden von der UN-Generalversammlung auf neun Jahre gewählt. Sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit
- Parteien vor dem IGH können nur Staaten sein, jedoch keine internationalen Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte (nicht zu verwechseln mit dem IStGH)
UN-Sicherheitsrat UN-Wirtschafts- und Sozialrat UN-Treuhandrat für weltpolitische Sicherheitsfragen für globale Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten für die Verwaltung von Treuhandgebieten
(derzeit nicht aktiv)- zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
- mächtigstes Organ der UNO, da er als einziges verbindliche UN-Resolutionen erlassen kann
- beschließt friedenssichernde und friedenserzwingende Maßnahmen sowie nichtmilitärische Druckmittel wie z. B. Handelsembargos
- hat 15 Mitglieder, davon China, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die USA als sog. ständige Mitglieder mit Veto-Recht
- zuständig für die Zusammenarbeit der Staaten auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Hebung des allgemeinen Lebensstandards, Lösung wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Probleme, Förderung der Menschenrechte, Kultur und Erziehung sowie humanitäre Hilfe)
- hat hierzu zahlreiche Fach- und Regionalkommissionen eingerichtet
- koordiniert die Zusammenarbeit mit den zahlreichen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
- hat 54 Mitglieder, die von der UN-Generalversammlung auf 3 Jahre gewählt werden
- war ursprünglich dazu gedacht, koloniale Besitzungen als Völkerbundsmandate zu verwalten
- hat seine Aufgaben suspendiert, da es seit 1994 keine solchen Treuhandgebiete mehr gibt
Nebenorgane
Nebenorgane der UN können von der Generalversammlung nach Artikel 22 der Charta und vom Sicherheitsrat nach Artikel 29 der Charta eingesetzt werden. Sie berichten zumeist ihren einsetzenden Hauptorganen, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.
Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlüsseln:
- Entwicklungspolitische Hilfsprogramme
- Menschenrechtsrat (HRC) in Genf (Schweiz)
- Entwicklungsprogramm (UNDP) in New York (USA)
- Umweltprogramm (UNEP) in Nairobi (Kenia)
- Kinderhilfswerk (UNICEF) in New York (USA)
- Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Genf (Schweiz)
- Welternährungsprogramm (WFP) in Rom (Italien)
- Welternährungsrat (WFC) in Rom (Italien)
- Bevölkerungsprogramm (UNFPA) in New York (USA)
- Abrüstungskonferenz (UNCD) in Genf (Schweiz)
- Humanitäre Angelegenheiten
- Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCHR) in Genf (Schweiz)
- Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in Genf (Schweiz)
- Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA, Office for the Coordination of Humanitarian Affairs)
- Hilfsprogramm für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Gaza (Palästinensische Autonomiegebiete)
- Katastrophenhilfe (UNDRO) in Genf (Schweiz)
- Drogenkontrollprogramm (UNODC) in Wien (Österreich)
- Weltsiedlungskonferenz (HABITAT) in Nairobi (Kenia)
- Sicherheitspolitische Nebenorgane
- Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten
Sonderorganisationen
Die Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständige Organisationen, die durch nach Artikel 63 der Charta geschlossene völkerrechtliche Abkommen mit den UN verbunden sind. Dies sind derzeit (2013) 17 Organisationen. Ihre Zusammenarbeit mit den UN und auch untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.
Generalsekretäre
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der Vorsitzende des UN-Sekretariats und somit höchster Verwaltungsbeamter der UNO. Außerdem repräsentiert er die UNO nach außen und ist somit meist das bekannteste Gesicht der Organisation.
Amtszeit Generalsekretär seit 2007 Südkorea Ban Ki-moon 1997–2006 Ghana Kofi Annan 1992–1996 Ägypten Boutros Boutros-Ghali 1982–1991 Peru Javier Pérez de Cuéllar 1972–1981 Österreich Kurt Waldheim 1961–1971 Burma U Thant 1953–1961 Schweden Dag Hammarskjöld 1946–1952 Norwegen Trygve Lie Organisation
Mitglieder
Derzeit sind 193 Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen.
Die 51 Gründungsmitglieder der UN im Jahre 1945 waren:
Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China (heute die Volksrepublik China), Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukrainische SSR, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Venezuela und Weißrussische SSR.
1955 traten unter anderem Italien und Österreich den Vereinten Nationen bei. 1973 folgten nach dem Grundlagenvertrag die Deutsche Demokratische Republik als 133. und die Bundesrepublik Deutschland als 134. Mitglied. Liechtenstein schließlich 1990, die Schweiz erst 2002.
Weißrussland und Ukraine waren neben der Sowjetunion gleichberechtigte Gründungsmitglieder, wobei sich die Mitgliedschaft der Sowjetunion auf die gesamte UdSSR unter Einbeziehung von Weißrussland und der Ukraine erstreckte. Damit war die Sowjetunion faktisch mit drei Stimmen in den Vereinten Nationen vertreten. Seit der Auflösung der UdSSR im Dezember 1991 wird die sowjetische Mitgliedschaft von der Russischen Föderation wahrgenommen; die übrigen ehemaligen Sowjetrepubliken haben sich teilweise bereits kurz vor und teilweise nach der Auflösung erfolgreich um eine eigenständige Mitgliedschaft beworben.
Keine Mitglieder sind unter anderem die Vatikanstadt (deren völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten Palästina (seit 29. November 2012 ebenfalls mit Beobachterstatus), (West-)Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Republik Kosovo, die kaukasischen Republiken Abchasien und Südossetien, die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie von 1945 bis 1971 das Gründungsmitglied China innerhalb der Vereinten Nationen repräsentierte und damit auch den chinesischen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehatte. Im Jahr 1971 wurde auf eine Resolution der Generalversammlung hin die Vertretung Chinas dergestalt geändert, dass China seitdem nur noch von Delegierten der Volksrepublik China repräsentiert wird. Faktisch führte dies zu einem Ausscheiden Taiwans aus den Vereinten Nationen; eine eigene Mitgliedschaft ist aufgrund der Ein-China-Politik der Volksrepublik China nicht zu erwarten.
Siehe auch: Deutschland in den Vereinten Nationen, Europäische Union bei den Vereinten Nationen und Regionale Gruppen der UNCharta
Die Charta ist die „Verfassung“ und Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 51. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln. (Im Gegensatz dazu hatte die Satzung des Völkerbundes nur 26 Artikel.) Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UN, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Zielen und Grundsätzen.
Sitz
Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (Büro der Vereinten Nationen in Genf), Nairobi (Büro der Vereinten Nationen in Nairobi) und Wien (Büro der Vereinten Nationen in Wien). Dabei ist Genf wegen seiner zahlreichen UN-Organisationen der größte UN-Standort mit dem meisten Personal.<ref>Bundestagsdrucksache 17/2726 (PDF; 837 kB), S. 9.</ref> In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Die UN-Sitze befinden sich nach offiziellem Sprachgebrauch nicht in dem jeweiligen Staat, sondern sind nur von diesen Staaten umgeben. In den UN gelten Regeln eigener Art, und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UN eine Art „internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch genießen ihre Einrichtungen völkerrechtliche Immunität, ähnlich wie Botschaften.
Siehe auch: Liste der Sitze von UN-InstitutionenAmtssprachen
Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt offiziell benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.<ref>United Nations: UN official languages, abgerufen am 16. Dezember 2016.</ref> Von diesen sechs sind zwei – Englisch und Französisch – Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung im Jahr 1946 angenommen wurde.
Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jeder Delegierte das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner Wahl auszudrücken. Auch müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte „Security Council/Conseil de sécurité“ in New York, Broschüren, Führungen usw.). Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus. Der Deutsche Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, gemeinsam finanziert von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Belgien, bietet die wichtigsten Dokumente zeitnah in deutscher Sprache an.
Einige interessante Einzelheiten waren in dem populären Film Die Dolmetscherin – einem Thriller aus dem Jahre 2005 von Sydney Pollack – zu sehen, für welchen erstmals die Erlaubnis erteilt wurde, im Hauptsitz der UN zu filmen.
Budget und Finanzierung
Top 10 der Finanzierer
der Vereinten Nationen 2011<ref name="unbudget">Veröffentlichung des Sekretariats bezüglich der Finanzierung 2011 (PDF; 42 kB), abgerufen am 3. Januar 2012.</ref>Mitgliedstaat Beitrag
(in Prozent)Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 22,0 % Japan Japan 12,5 % Deutschland Deutschland 8,0 % Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 6,6 % Frankreich Frankreich 6,1 % Italien Italien 5,0 % Kanada Kanada 3,2 % Volksrepublik China Volksrepublik China 3,2 % Spanien Spanien 3,2 % Mexiko Mexiko 2,4 % restliche UN-Mitglieder 27,8 % insgesamt 233.881.713 USD Die UN finanzieren sich hauptsächlich aus Beiträgen ihrer Mitgliedstaaten. Man unterscheidet Pflichtbeiträge, Pflicht-Beitragsumlagen und freiwillige Beitragsleistungen.
Die Pflichtbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten dienen der Finanzierung des ordentlichen Haushaltes der Organisation sowie teilweise auch der Verwaltungsaufgaben ihrer Nebenorgane. Die Höhe der prozentualen Pflichtanteile aller Mitgliedstaaten wird mit Hilfe eines Beitragsschlüssels berechnet. Dieser wird alle drei Jahre auf Empfehlung eines Beitragsausschusses neu von der Generalversammlung festgelegt. Die letzte und derzeit gültige Änderung des Berechnungsschlüssels wurde im Dezember 2000 beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Die Höhe der Beiträge wird seitdem auf Grundlage des Bruttoinlandproduktes eines Landes im Durchschnitt der letzten viereinhalb Jahre (davor sechs Jahre) sowie in Abhängigkeit von der Schuldenbelastung, des Pro-Kopf-Einkommens und der Währungsschwankungen berechnet. Dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 Prozent zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und höchstens 25 Prozent des Haushalts tragen darf. Staaten wie Südkorea, Singapur und Brasilien mussten nach einer Übergangsphase ab 2004 einen höheren Prozentanteil des UN-Haushaltes übernehmen. Japan konnte aufgrund seiner rückläufigen Wirtschaftsentwicklung mit einer leichten Beitragssenkung rechnen. Die Beiträge der USA wurden reduziert, der Anteil Deutschlands blieb in etwa gleich. Einnahmeverluste, die infolge der dreijährigen Übergangsphase entstanden, wurden durch eine Privatspende des Medienunternehmers Ted Turner (CNN) in Höhe von 34 Mio. US-Dollar ausgeglichen.<ref name="TAZ-2000-12-28" /> Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004–2006 sind die USA mit 22 Prozent, Japan mit 19,5 Prozent, Deutschland mit 8,7 Prozent, Vereinigtes Königreich mit 6,1 Prozent und Frankreich mit 6 Prozent. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 Prozent bei, etwa die Hälfte bezahlt nur den Mindestbeitrag von 0,001 Prozent. Der Stichtag zur Begleichung der Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres.<ref name="HSFK-98-02" /> Das Zweijahresbudget (nur Pflichtbeiträge) der UN für 1998/1999 betrug 2,8 Mrd. US-Dollar. Die regulären Budgeteinnahmen der UN sanken jedoch von 405 Mio. US-Dollar 1997 auf nur noch 279 Mio. US-Dollar 1998. Zum Stichtag im Jahre 1998 hatten lediglich 27 von 185 Mitgliedstaaten ihre Beiträge in voller Höhe gezahlt. Circa 75 Prozent der Rückstände am regulären Budget und circa 50 Prozent der Beiträge beim Peacekeeping waren zu diesem Zeitpunkt auf die Beitragseinbehaltung der USA zurückzuführen.<ref name="HSFK-98-02" />
Bei den Pflichtbeitragsumlagen handelt es sich ebenfalls um von den Mitgliedstaaten zu zahlende Pflichtbeiträge. Diese dienen jedoch ausschließlich der Finanzierung von Friedensoperationen. Die derzeit gültigen Beitragssätze für die Pflicht-Beitragsumlagen wurden 1973 von der Generalversammlung festgelegt. Die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten UN-Staaten zahlen demnach nur 10 Prozent ihres Pflichtbeitrags am ordentlichen UN-Haushalt, also 0,0001 Prozent. Die übrigen Entwicklungsländer müssen Mittel in Höhe von 20 Prozent ihres Pflichtbeitrags entrichten. Die Industrieländer bezahlen einen Betrag in Höhe ihres vollen Pflichtbeitrags. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates entrichten Beträge in Höhe ihrer Pflichtbeiträge zuzüglich der infolge der Entlastung der Entwicklungsländer entstandenen Mindereinnahmen. Letztere werden nach dem Verhältnis der Höhe der einzelnen Pflichtbeiträge gewichtet umgelegt. Für die Pflicht-Beitragsumlagen werden vom ordentlichen Haushalt getrennte Konten verwendet.<ref name="KH-UNF-2006" />
Freiwillige Beitragsleistungen werden für die Finanzierung von Nebenorganen der UN wie zum Beispiel dem UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), UNICEF (Kinderhilfswerk), UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen), UNHCR (Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) und WFP (Welternährungsprogramm) verwendet. Staaten können durch die freie Entscheidung der Höhe ihrer freiwilligen Leistungen erheblichen Einfluss auf die Schwerpunkte der Tätigkeiten der UN geltend machen.<ref name="KH-UNF-2006" />
- Die Sonderrolle der USA
Mit Beginn der Regierungszeit Reagans (1981–1989) begannen die USA, einen zunehmenden Teil ihrer Pflichtbeiträge zum UN-Haushalt sowie zum Friedenssicherungsbudget der UN zurückzubehalten. Diesen Verstoß gegen die Vereinbarungen begründeten die USA anfangs mit politischer Kritik an einigen UN-Programmen, seit Ende der 1980er Jahre unter Präsident George Bush warfen sie den UN Ineffizienz und Geldverschwendung vor. Bis 1992 war der Schuldenbetrag der USA an die Vereinten Nationen auf 1,5 Mrd. US-Dollar angewachsen. Der US-Kongress bezifferte den Schuldenbetrag 1997 unter Verweis auf angeblich erbrachte nichtgeldliche Leistungen an UN-Friedenssicherungseinsätze auf 926 Mio. US-Dollar und setzte die Zahlung als Druckmittel zur Reduzierung des prozentualen Pflichtanteiles der USA ein.<ref name="TAZ-2000-12-28" /> Zudem nutzten sie die Zurückhaltung ihres Budgetbeitrages wie im Falle des ehemaligen Generaldirektors der Organisation für das Verbot chemischer Waffen José Bustani, des Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali oder im Falle der Besetzung von UN-Kommissionen im Jahre 2001 als Druckmittel, um personelle Änderungen innerhalb der Vereinten Nationen zu erzwingen.<ref name="HSFK-98-02" /><ref name="embargos" /><ref name="Drohung" /> Die US-Regierung unter Bill Clinton handelte am 10. Juni 1997 im sogenannten Helms-Biden-Abkommen eine Senkung des US-Beitrages zum regulären UN-Budget von 25 Prozent auf 20 Prozent und eine Senkung des US-Beitrages für Friedenssicherungseinsätze von 31 Prozent auf 25 Prozent aus.<ref name="HSFK-98-02" />
Medienarbeit
Seit 1946 werden durch das United Nations Radio international Hörfunksendungen ausgestrahlt. Die Sendungen können über WRN Broadcast täglich empfangen werden. Ein Internet-Audio-Live-Stream wird ebenfalls täglich ausgestrahlt.
Kritik
UN-Sicherheitsrat
Kritiker bemängeln die Zusammensetzung und Organisation des Sicherheitsrats. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machten in der Vergangenheit regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden. Von 1946 bis 1964 legte die Sowjetunion 103 Mal ein Veto gegen im Übrigen einstimmige Mehrheiten ein. Bei 69 Konventionen zu Israel legten die USA in 20 Fällen ein Veto ein. Unter anderem auch der Angriffskrieg auf den Irak durch die USA im Jahre 2003 (siehe Irakkrieg) hatte durch deren Veto keinerlei juristische Konsequenzen.
Demokratische Legitimation
Die UNO ist eine internationale Regierungsorganisation und teilt daher auch die demokratischen Schwächen dieser Organisationsform. Als Zusammenschluss von Staaten, die jeweils durch ihre Regierungen vertreten werden, ist die UNO nur indirekt demokratisch legitimiert. Eine Volksabstimmung zum UNO-Beitritt gab es in der Regel keine, eine Ausnahme bildet hier aber die Schweiz. Auch die Mitglieder der Organe der UNO werden von den Regierungen der jeweiligen Staaten bestellt. So können zwar die Delegierten aus den demokratischen Staaten als mittelbar vom Volk gewählt angesehen werden, die Vertreter der diktatorischen und autoritären Staaten in der UNO sind jedoch genauso wenig demokratisch legitimiert, wie die Regierungen dieser Staaten. Aus diesem Grund ist es auch nicht korrekt, die UN-Generalversammlung als Parlament zu bezeichnen, da sie weder demokratisch gewählt wird, noch tatsächlich bindende, wenn auch weitreichende Entscheidungen treffen kann. Viel mehr ist sie ein Verhandlungsforum für Diplomaten aus aller Welt, sowie richtungsweisend bei der Aushandlung internationaler Verträge und der Thematisierung von weltpolitischem Geschehen. Da an der Generalversammlung nur Vertreter der jeweiligen Regierungen teilnehmen, werden die Auffassungen der Oppositionsparteien im UN-System gegenwärtig nicht berücksichtigt. Jedoch machen sich Organisation, wie das Komitee für eine demokratische UNO, das Europäische Parlament oder das Pan-Afrikanische Parlament, seit langem stark für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen, die aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestehen soll. Eine vergleichbare, bereits bestehende Institution – jedoch ohne jegliche politische Kompetenzen – ist die Interparlamentarische Union.<ref>Komitee für eine demokratische UNO</ref><ref>Frau Merkel, wir wollen eine demokratische UNO! auf freitag.de</ref><ref>Kampagne für ein Parlament bei den Vereinten Nationen</ref><ref>Expertentagung diskutiert globale Demokratie und UNO-Parlament auf unpacampaign.org</ref><ref name="heise-Telepolis_1">Stefan Krempl: In: Telepolis. 20. November 2010, abgerufen am Dezember 2014. </ref><ref name="heise-Telepolis_4">Gerrit Wustmann: hrg. von Thomas G. Weiss und Sam Daws, Oxford University Press 2008, 848 S., ISBN 0-19-956010-2.
Einzelnachweise
<references> <ref name="TAZ-2000-12-28">Erpressung zahlt sich aus. 28. Dezember 2000, abgerufen am 25. Juni 2010 (erschienen in der TAZ). Andreas Zumach: </ref> <ref name="HSFK-98-02">Die USA und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? In: StandPunkte 2/98. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, abgerufen am 25. Juni 2010 (PDF; 69 kB). </ref> <ref name="KH-UNF-2006">Klaus Hüfner: Die Finanzierung des VN-Systems Gesamtdarstellung. Abgerufen am 25. Juni 2010 (PDF; 53 kB, Stand 2005). </ref> <ref name="embargos">Staatsstreich in der UNO. 28. April 2002, abgerufen am 25. Juni 2010 (erschienen in der linken Tageszeitung Junge Welt). Joachim Guilliard: </ref> <ref name="Drohung">netzeitung.de vom 9. Mai 2001 Die USA drohen der UNO (Memento vom 12. November 2004 im Internet Archive)</ref> </references>
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