Parlamentärflagge


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Datei:FestungBreslau6V1945.jpg
Deutsche Parlamentäre mit Parlamentärflagge auf dem Weg zu Verhandlungen über die Kapitulation der Festung Breslau am 6. Mai 1945.
Datei:Bundesarchiv Bild 146-1977-160-12, Italienische Soldaten ergeben sich.jpg
Italienische Soldaten nutzen eine weiße Flagge um sich zu ergeben (Operation Husky, Sizilien, 1943).

Die Parlamentärflagge oder Weiße Flagge ist eine einfärbig weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet. Sie gehört zu den Schutzzeichen des Kriegsvölkerrechts und ist im Artikel 32 der Haager Landkriegsordnung festgelegt.

Aus der Unverletzlichkeit der die weiße Flagge Führenden und dem Missbrauchsverbot ergibt sich die häufig benutzte Funktion als Zeichen der Kapitulation bzw. des Verzichts auf Gegenwehr. So bedeutet das Heraushängen von weißen Flaggen in Städten oft die kampflose Übergabe an feindliche Truppen.

Obwohl die Parlamentärflagge häufig als „weiße Fahne“ bezeichnet wird, ist sie im eigentlichen Sinne keine Fahne.

Geschichte

Auch wenn die weiße Flagge erst seit der Haager Landkriegsordnung vertraglich festgeschriebenen völkerrechtlichen Schutz genießt, wird sie schon seit langer Zeit eingesetzt und gewohnheitsrechtlich respektiert. Als Zeichen der Kapitulation wurde sie bereits im China der Östlichen Han-Dynastie (25–220 n. Chr.) eingesetzt. Auch der römische Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacitus berichtet gegen 109 n. Chr. vom Einsatz einer weißen Flagge bei der Kapitulation römischer Legionäre.

Weitere Bedeutungen

Einzelnachweise

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