Landesliste


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Die Landesliste ist in Deutschland die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer sogenannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden (Direktmandat), können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste meist nur in Gänze abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen. Je nach Sitzverteilung im Parlament gilt die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste der jeweiligen Partei als gewählt.

Die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte Kandidaten einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren und Panaschieren genannt und kann die Reihenfolge verändern. Dies wurde in einigen Bundesländern eingeführt, teilweise aber noch diskutiert, wie in Bayern,<ref>http://www.wahlrecht.de/landtage/bayern.htm</ref> Bremen <ref>http://bremen.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBrWahlG%2Fcont%2FBrWahlG%2EP6%2Ehtm</ref> und Hamburg.<ref>http://www.wahlrecht.de/landtage/hamburg.htm</ref>

Es kommt auch vor, dass Bewerber sich einerseits direkt um einen Wahlkreis bewerben, aber zugleich über einen vorderen Platz auf einer Landesliste „abgesichert“ sind. Das heißt, der Einzug in den Bundestag ist auch dann möglich, falls sie nicht genug Erststimmen erhalten, um ihren Wahlkreis zu gewinnen. Diese Praxis kommt häufig bei Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien zur Anwendung.

Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien gemäß dem deutschen Parteiengesetz in geheimer Wahl aufgestellt. Bundeslisten (im Sinne von gesamtstaatlichen Kandidatenlisten) gibt es bei Bundestagswahlen nicht. Die Listenplätze werden hier entsprechend den Zweitstimmenergebnissen in den jeweiligen Bundesländern verteilt.<ref>http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm#wahlsystem-aktuell</ref><ref>http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/downloads/rechtsgrundlagen/bundeswahlgesetz.pdf, S. 6</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

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