Bistum Brandenburg


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Wappen des Bistums Brandenburg
Das mittelalterliche Bistum Brandenburg (lat. Episcopatus Brandenburgensis bzw. Dioecesis Brandenburgensis) befand sich in der Kirchenprovinz des Erzbistums Magdeburg (provincia Magdeburgensis), sein wendischer Name war Branebor, sein Patron der heilige Petrus.

Bistumsgründung

Das Bistum wurde durch König Otto errichtet. Dieser stattete das Bistum auch mit den nötigen Besitzungen aus. Die Gründungsurkunde des Bistums, die im Original erhalten ist, wurde auf den 1. Oktober 948 datiert. Es existiert jedoch ein Historikerstreit, wann das Bistum tatsächlich gegründet wurde, wobei sich die Daten zwischen 938 (beruhend auf einem Chronik-Vermerk durch Thietmar von Merseburg) und 965 bewegen.

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Dom zu Brandenburg an der Havel

Ein Ziel der Bistumsgründung war die Eingliederung der ostelbischen Gebiete in das ostfränktische Reich.

Vertreibung der Bischöfe

Eine zentrale Aufgabe war die Missionierung und Bekehrung der wendischen Bevölkerung. Dagegen formierte sich Widerstand der einheimischen Bevölkerung, der im Slawenaufstand von 983 gipfelte. Dabei wurden die Bischofssitze Havelberg und Brandenburg erobert. Bischof Folkmar von Brandenburg konnte fliehen, die übrigen Geistlichen wurden gefangen genommen. Neben anderen Gewalttätigkeiten vergriffen sich die Eroberer auch an dem Grab von Bischof Dodilo. Jenseits der Elbe brach die Kirchenorganisation fast völlig zusammen.

Auch wenn ihre Diözesen praktisch verloren waren, wurden dennoch weiter Bischöfe von Havelberg und Brandenburg gewählt. Sie lebten entweder in der Nähe der Erzbischöfe von Magdeburg oder amtierten als Weihbischöfe in westlichen Teilen des Reiches.

Neuaufbau der Bistumsorganisation

Erst seit Anfang des 12. Jahrhunderts gab es Entwicklungen, die zu einem Wiederaufschwung der Missionstätigkeit und zur Rückkehr der Bischöfe in ihre Diözesen führten. Zu nennen ist die Herrschaftsbildung durch Markgraf Albrecht den Bären, der Beginn der deutschen Ostsiedlung und das Auftreten neuer Reformorden insbesondere der Prämonstratenser. Aus ihren Reihen kamen verschiedene Brandenburger Bischöfe, die in erster Linie auf eine friedliche Missionstätigkeit setzten. Eine wichtige Rolle spielte in dieser Hinsicht Bischof Wigger von Brandenburg. Dieser errichtete in Leitzkau einen Prämonstratenserkonvent, welcher zum provisorischen Domkapitel der Diözese wurde. Möglicherweise auf Bitten des christlichen Hevellerfürsten Pribislaw konnte er den Prämonstratenserkonvent Pardwin in St. Gotthardt in der Siedlung Parduin, der späteren Altstadt Brandenburg gründen. Sein Nachfolger Wilmar von Brandenburg machte 1161 dieses Stift zum Domkapitel und veranlasste 1165 dessen Übersiedlung auf die Dominsel von Brandenburg, wo nun auch der Grundstein zur neuen Kathedrale gelegt wurde.<ref>Jörg Rogge: Heilige Hallen. Zur Ausbildung der Kirchenorganisation im Bistum Brandenburg vom 10. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. In: Clemens Bergstedt, Heinz-Dieter Heimann: Wege in die Himmelsstadt: Bischof, Glaube, Herrschaft 800-1550. Berlin, 2005 102-104</ref> Nachdem bereits 1186 die Rechte von Domkapitel und Dompropst fixiert wurden, inkorporierte Papst Clemens III. das Domkapitel 1188 endgültig dem Prämonstratenserorden.

Bischöfe

Über die Herkunft der Bischöfe vor und während der Exilzeit ist nur wenig bekannt. Eine wichtige Rolle bei der Bestimmung eines neuen Bischofs hatte zu dieser Zeit der König. Stärkeres Gewicht erhielt das prämonstratensisch geprägte Domkapitel seit der Mitte des 12. Jahrhunderts. Es galt die Bestimmung, dass die neuen Bischöfe möglichst aus den Reihen der Domkapitulare selbst stammen sollten oder zu mindestens Prämonstratenser waren.

Von 30 regulären Bischöfen und 9 Gegenbischöfen bis zur Reformation waren mindestens 21 Prämonstratenser. Die Übrigen waren meist Kleriker aus anderen Domkapiteln oder hatten andere gehobene Posten im Säkularklerus inne. Die meisten hatten einen adeligen Hintergrund. Mindestens elf stammten aus dem märkischen Adel. Mit Siegfried I. war auch ein Mitglied des askanischen Fürstenhauses vertreten. Nachweisbar bürgerlicher Herkunft waren Stephan Bodecker und Hieronymus Schulz.<ref>Gustav Abb, Gottfried Wentz: Das Bistum Brandenburg. Erster Teil. (Germania Sacra AF 1. Abtl., 1. Bd.) Berlin, Leipzig, 1929 S.12f.</ref>

Domkapitel

Das sich grundsätzlich selbst ergänzende Domkapitel mit Propst und Prior an der Spitze hatte in guten Zeiten ca. 30 Mitglieder, wobei der Anteil des Adels im 14. Jahrhundert bei 35 % und im 15. Jahrhundert bei 45 % lag. Zumeist ohne universitäre Bildung, versorgte das Kapitel etwa 14 seiner 30 Kirchen selbst. Nachdem der markgräfliche Versuch einer Umwandlung in ein Säkularkanonikerstift an Bischof und Kapitel 1447 gescheitert war, gelang die Transmutation 1506/07, wobei es auf 16 Mitglieder reduziert worden war. An seiner Spitze standen nun Propst und Dekan. Papst Leo X. verlieh dem Kurfürsten von Brandenburg, welcher bereits das Nominationsrecht auf 4 Domkanonikate besaß, 1514 das Nominationsrecht für die Dompropstei.

Weltliche Stellung

Im Vergleich zu anderen Bistümern war der weltliche Besitz des Bistums Brandenburg begrenzt. Neben Besitzungen um die Residenz Ziesar gab es in der Mittelmark verschiedene verstreut gelegene Besitzungen. Dazu gehörten Besitzungen im Havelland um Pritzerbe, Besitzungen bei Schmerzke, Teltow und bei Blumberg sowie das Land Löwenberg und Ortschaften bei Balingen.<ref>Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. Berlin, 2011 S.155</ref> Eingeteilt war der Besitz in die Ämter Ziesar, Brandenburg, Ketzin und Teltow.<ref>Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. München, 1992 S.75</ref>

Der Kirchenprovinz Magdeburg angehörig, lag es mit dessen Erzbischof immer wieder bezüglich seiner landesherrlichen Rechte im Streit. Überhaupt immer von den umliegenden Landesherren umkämpft, gelang es den Bischöfen nie ein größeres Territorium zu erwerben.

Trotz ihrer Schwäche waren die Bischöfe von Brandenburg zumindest nicht vollständig landsässig. Sie verfügten in den stiftischen Gebieten über die Regalien. Auch geboten sie über Lehnsmänner. Die Bischöfe waren die Herren über die Städte in ihrem Gebiet. Natürlich unterstanden auch die Geistlichen ihrer Jurisdiktion. Für die Ansätze einer Landesherrschaft spricht auch die Residenzenbildung durch die Burg Ziesar.<ref>Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. Berlin, 2011 S.157</ref>

Dennoch war ihre machtpolitische Stellung zu schwach um auf Dauer eine von den Markgrafen unabhängige Politik zu betreiben. <ref>Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. Berlin, 2011 S. 157</ref> Die Brandenburger Bischöfe, die im Rang als Reichsfürsten den Brandenburger Markgrafen gleichgestellt waren, mussten sich mangels ausreichender Deckung durch Landbesitz letztlich in deren Schutz begeben und verloren so ihre Ebenbürtigkeit.

Residenz der Brandenburger Bischöfe

Die Brandenburger Bischöfe residierten mehrheitlich nicht an ihrer Domkirche, sondern zunächst in der Frühzeit des Bistums, als sich der erste Dom und der markgräfliche Sitz noch das Gelände der alten Slawenhauptburg Brandenburg teilten, auf ihrem nahegelegenen Tafelgut Pritzerbe und der dortigen Burg. Sie besaßen dort offensichtlich ein nicht mehr nachweisbares festes Haus oder gar ein Burgwardium. Später, wahrscheinlich unter Bischof Dietrich II. Kothe etwa 1350 oder ggf. schon unter Bischof Friedrich von Plötzke am Anfang des 14. Jahrhunderts, zogen die Brandenburger Bischöfe auf die ca. 30 km südwestlich gelegene feste Burg Ziesar, auf der unter Bischof Dietrich von Stechow (siehe Liste der Bischöfe von Brandenburg) die kulturhistorisch bemerkenswerte "Stechow"-Kapelle entstand. Diese für jene Zeit nicht ungewöhnliche Separation brachte den Brandenburger Bischöfen mehrere Vorteile: Zum ersten begann das ökonomisch erstarkte Bürgertum der beiden Städte Brandenburg einem Trend der Zeit des ausgehenden Mittelalters folgend die Handlungs-, Rechts- und Bewegungsfreiheit des benachbarten geistlichen Herren mehr und mehr einzuschränken. Ein Umzug auf den Eigenbesitz Ziesar, etwa eine Tagesreise von seiner Kathedralkirche entfernt, sicherte dem Bischof ebendiese in Brandenburg an der Havel verlorenen Rechte und die Möglichkeiten einer standesgemäßen Hofhaltung. Die relative Bedeutungslosigkeit des noch bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts als "stedeken" bezeichneten Ackerbürgerstädtchens Ziesar garantierte, dass die Bischöfe von Brandenburg auf ihrer Burg Ziesar nicht dieselbe Entwicklung zu fürchten hatten wie seinerzeit auf der Dominsel Brandenburg.<ref>Vortrag des Leiters des Brandenburgischen Landeshauptarchives, Dr. Klaus Neitmann, vor dem Historischen Verein der Stadt Brandenburg an der Havel, am 14. Mai 2009</ref> Während das oftmals in Opposition zu ihrem geistlichen Oberhirten befindliche Domkapitel im Brennpunkt der steten Auseinandersetzung mit den Municipalen der benachbarten beiden mächtigen Städte Altstadt und Neustadt Brandenburg belassen und somit deren Kräfte gebunden waren, beherrschten gleichzeitig die Bischöfe von der Burg Ziesar aus einen entscheidenden Kontrollpunkt der Heerstraße Brandenburg–Magdeburg, eines alten Fernhandelsweges zwischen Magdeburg, Ziesar und Brandenburg, der weiter nach Spandau und beispielsweise über Posen nach Kiew führte. Als Begräbnisstätte wählten sie dann allerdings mit Ausnahme Stechows wieder ihren Dom zu Brandenburg. Stechow hingegen ließ sich in seiner Kapelle auf der Burg Ziesar beisetzen.

Weilten sie, zum Beispiel anlässlich ausgewählter religiöser Zeremonien, wieder in Brandenburg an der Havel, so bezogen sie nachgewiesenermaßen den Bischofshof an der Kirche St. Gotthardt, die ja in der Frühzeit des Bistums selbst für ein Jahrzehnt die Kathedralfunktion des noch im Bau befindlichen Domes übernommen hatte. Die Umfriedung des Bischofshofes (heutiges Gelände der BBAG, Walther Rathenau-Platz 1) bildete gleichzeitig den nördlichen Abschluss der Altstadt Brandenburg. Inwieweit die sogenannte Spiegelburg, ein baulicher Fortsatz der Domklausurgebäude auf der Burg Brandenburg, oder aber ein nicht mehr existierender Baukörper an der Westecke der Nordklausur des Domklosters als bischöflicher Aufenthalt dienten, wird noch diskutiert.

Reformation und Ende

Zwischen 1527 und 1529 zählte Brandenburg 18 Archidiakonate mit über 285 Pfarrkirchen. Seit 1527 durch den Bischof zunehmend protestantisiert, erhielt es 1540 die neue Kirchenordnung. Seit 1560 mit Havelberg und Lebus in Personalunion, wurde diese schon bald in eine Realunion überführt. Das Domkapitel von Brandenburg ist bis auf den heutigen Tag als protestantisches Kathedralkapitel existent.

Fußnoten

<references/>

Siehe auch